Jedes Kreditinstitut ist aufsichtsrechtlich verpflichtet, Sie zu bewerten. Diese Note entscheidet über Ihren Zinssatz, über Ihre Sicherheitenlast, über die Entscheidungsebene im Haus und über die Frage, ob Ihre Linie verlängert wird. Sie entsteht zu einem erheblichen Teil aus Faktoren, die Sie kurzfristig beeinflussen könnten – wenn Sie wüssten, welche es sind.
Ein Rating ist die verdichtete Aussage über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb eines definierten Zeithorizonts – regelmässig zwölf Monate – nicht nachkommt. Es ist keine Unternehmensbewertung, keine Aussage über den Wert Ihres Betriebes und kein Qualitätsurteil über Ihre Person. Es ist eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit, im Fachbegriff der Probability of Default.
Was als Ausfall gilt, ist nicht Auslegungssache, sondern normiert: Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 definiert ihn über zwei alternative Tatbestände – die Unwahrscheinlichkeit der vollständigen Erfüllung ohne Verwertung von Sicherheiten sowie den Verzug einer wesentlichen Verbindlichkeit von mehr als neunzig aufeinanderfolgenden Tagen. Auf diesen Fixpunkt ist jedes Ratingverfahren kalibriert.
Die Ratingpflicht der Banken ist kein Marktverhalten, sondern Aufsichtsrecht. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht legte mit Basel II erstmals fest, dass die Eigenkapitalunterlegung eines Kredits von der Bonität des Schuldners abhängt – zuvor galt eine pauschale Unterlegung ohne Bonitätsdifferenzierung. Basel III verschärfte Qualität und Quantität der Eigenmittel und wurde mit dem Reformpaket von 2017 abgeschlossen, das in der Praxis vielfach als Basel IV bezeichnet wird. Unionsrechtlich umgesetzt ist dies in der CRR und der CRD IV, fortgeschrieben zuletzt durch das Bankenpaket aus Verordnung (EU) 2024/1623 und Richtlinie (EU) 2024/1619.
Für Sie als Mittelständler folgt daraus vor allem eines: Ihre Bank will Ihre Unterlagen nicht – sie schuldet deren Anforderung. § 18 KWG verpflichtet das Institut, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen zu lassen und laufend zu überwachen. Wer die Offenlegung verweigert oder verschleppt, zwingt sein Institut in eine Regelverletzung – und das Institut löst diesen Konflikt zu seinen Gunsten, nicht zu Ihren.
Der Kreditrisiko-Standardansatz stellt auf externe Ratings anerkannter Agenturen ab; der auf internen Ratings basierende Ansatz erlaubt der Bank die eigene Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit.Art. 111 ff. CRR · Art. 142 ff. CRR
Für Forderungen an kleine und mittlere Unternehmen sieht die CRR einen Faktor vor, der die Kapitalanforderung absenkt – ein politisch gewollter Effekt, der unmittelbar in die Kondition durchschlägt.Art. 501 CRR · Art. 123 CRR (Mengengeschäft)
Die Ergebnisse interner Modelle werden auf einen Anteil des Standardansatzes begrenzt und stufenweise eingeführt. Praktische Folge: Der Abstand zwischen guter und schlechter Bonität wird tendenziell grösser, nicht kleiner.Art. 92 CRR i. d. F. der CRR III
Diese drei Ebenen werden in der Praxis regelmässig verwechselt. Sie folgen unterschiedlichen Regeln, haben unterschiedliche Adressaten und werden mit unterschiedlichen Mitteln beeinflusst.
Jede Bankengruppe betreibt eigene Verfahren. In der Sparkassen-Finanzgruppe werden sie zentral entwickelt und über die Sparkassen-Rating- und Risikosysteme bereitgestellt; im genossenschaftlichen Verbund stehen die Verfahren des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Privatbanken wie Commerzbank und Deutsche Bank sowie die Landesbanken unterhalten jeweils eigene Systeme. Alle Verfahren sind nach Segmenten differenziert – Firmenkunden, Gewerbekunden, Freiberufler, Existenzgründer, Immobiliengeschäft – mit jeweils eigener Merkmalsgewichtung. Die Folge: Dasselbe Unternehmen erhält bei drei Instituten drei verschiedene Noten. Wer bei einer Bank abgelehnt wird, ist nicht bei allen abgelehnt.
§ 25a KWG · MaRisk BTO 1.4 (Risikoklassifizierungsverfahren) · Art. 142 ff. CRRCreditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und für bestimmte Konstellationen die SCHUFA steuern nicht Ihr Bankrating, wohl aber Ihren Lieferantenkredit, die Limite Ihrer Warenkreditversicherer und die Zahlungsziele, die man Ihnen einräumt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 7. Dezember 2023 entschieden, dass die Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähigkeit eine automatisierte Entscheidung darstellen kann, wenn Dritte massgeblich darauf gestützt entscheiden. Daraus folgt ein konkreter, oft übersehener Hebel: Auskunft, Berichtigung, Löschung. Fehlerhafte Auskunfteidaten sind ein häufiger und vergleichsweise schnell behebbarer Bonitätsschaden.
EuGH, Urteil vom 07.12.2023, Rs. C-634/21 (SCHUFA Holding – Scoring) · Art. 22 Abs. 1, Art. 15, Art. 16 DSGVO · § 31 BDSGRatingagenturen unterliegen einem eigenen Zulassungs- und Aufsichtsregime und können aufsichtsrechtlich als anerkannte Bewertungsstelle fungieren. Für den typischen Mittelständler steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Kreditvolumen. Wer Ihnen ein externes Rating verkaufen will, ohne diesen Punkt anzusprechen, verkauft Ihnen etwas, das Sie nicht brauchen.
VO (EG) Nr. 1060/2009 i. d. F. der VO (EU) Nr. 462/2013 · Art. 135 CRRDie Bank übernimmt Ihren Jahresabschluss nicht ungeprüft. Sie überführt ihn in eine Strukturbilanz: Bereinigung um nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Umgliederung von Gesellschafterdarlehen, Behandlung ausstehender Einlagen, Korrektur stiller Lasten und Reserven, Neutralisierung von Sondereffekten. Ihre Note beruht nicht auf der Bilanz, die Sie einreichen, sondern auf der, die die Bank daraus baut.
Eigenkapitalquote, wirtschaftliches Eigenkapital, Anlagendeckung, Fristenkongruenz. Gesellschafterdarlehen werden nur dann als eigenkapitalähnlich anerkannt, wenn ein qualifizierter Rangrücktritt vorliegt – eine Erklärung, die nichts kostet und regelmässig unterbleibt.§§ 242 ff., 264 ff. HGB · § 39 Abs. 2 InsO
EBIT- und EBITDA-Marge, Gesamtkapital- und Eigenkapitalrendite, Materialaufwands- und Personalaufwandsquote – jeweils im Branchenvergleich, nicht absolut. Eine Marge ist nur im Verhältnis zur Vergleichsgruppe aussagekräftig.
Dynamischer Verschuldungsgrad als Verhältnis der Nettofinanzverbindlichkeiten zum EBITDA, Zinsdeckungsgrad – und als zentrale Grösse die Kapitaldienstfähigkeit, der ein eigener Abschnitt gewidmet ist.DRS 21 (Kapitalflussrechnung)
Debitoren- und Kreditorenlaufzeit, Vorratsumschlag, Cash Conversion Cycle. Hier liegt in vielen Betrieben mehr ungenutzte Liquidität als in jeder Kreditverhandlung zu holen wäre.
Der Punkt, den die meisten Unternehmer nicht verstehen: Die Hard Facts bilden die Vergangenheit ab und sind kurzfristig nicht veränderbar. Ein schwaches Bilanzjahr ist ein Faktum. Die Soft Facts hingegen bewerten Zukunftsfähigkeit und Steuerungsqualität – und sie sind innerhalb weniger Wochen substantiell verbesserbar. Der gesamte kurzfristige Handlungsspielraum liegt hier.
Fachliche und kaufmännische Qualifikation, Branchenerfahrung, Dauer der Geschäftsbeziehung, Klarheit der Verantwortungsverteilung, Existenz einer zweiten Führungsebene. Zentral und regelmässig vernachlässigt: die Nachfolgeregelung und die Vorsorge für den Ausfall des Inhabers. Ein Unternehmen, dessen Fortbestand am Gesundheitszustand einer einzigen Person hängt – ohne Vertretungsregelung, ohne Vollmachten, ohne dokumentierte Prozesse – ist aus Sicht des Kreditgebers ein Klumpenrisiko in Person.
Existenz und Qualität einer integrierten Erfolgs-, Bilanz- und Liquiditätsplanung; Soll-Ist-Vergleich mit Abweichungsanalyse; Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen Auswertung; unterjährige Bestandsbewertung; Kalkulation und Nachkalkulation. Eine BWA, die Bestandsveränderungen und zeitliche Abgrenzungen ignoriert, ist für die Bank kein Steuerungsinstrument, sondern ein Indiz für fehlende Steuerung.
Termintreue bei Jahresabschluss und unterjährigen Zahlen, Vollständigkeit der Unterlagen, Erläuterung von Sondereffekten, Reaktionszeit auf Rückfragen, proaktive Information bei Planabweichungen. Der Massstab sind die handelsrechtlichen Fristen. Wer seinen Jahresabschluss verspätet offenlegt, dokumentiert öffentlich seine Organisationsschwäche – und die Bank liest das mit.
§ 264 Abs. 1 HGB (Aufstellungsfrist) · § 325 HGB (Offenlegung) · § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren)Kundenstruktur und Abhängigkeit von Grosskunden, Lieferantenabhängigkeit und Beschaffungsrisiken, Auftragsbestand und Auftragsreichweite, Preissetzungsmacht, Konjunktur- und Zyklusabhängigkeit. Ein Umsatzanteil eines einzigen Kunden jenseits einer kritischen Schwelle wird als Risikokonzentration bewertet – unabhängig davon, wie gut die Beziehung ist.
Produkt- und Leistungsqualität, Innovationsfähigkeit, Zustand und Alter des Anlagevermögens, Investitionsstau, Digitalisierungsgrad, Personalstruktur und Fachkräftesicherung. Ein sichtbarer Investitionsstau wirkt doppelt: Er senkt die künftige Ertragskraft und bindet gleichzeitig künftige Liquidität.
Aufgrund der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe, flankiert durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Taxonomie-Verordnung, wandert ESG derzeit aus der Kategorie „weicher Zusatzaspekt" in einen eigenständigen Bewertungsblock. Mittelständler sind mittelbar betroffen, weil ihre Bank und ihre grossen Kunden berichtspflichtig sind und die Datenanforderung weiterreichen.
EBA/GL/2020/06 · RL (EU) 2022/2464 (CSRD) i. V. m. ESRS · VO (EU) 2020/852 (Taxonomie)Auslastung der Kontokorrentlinie, Häufigkeit und Dauer von Überziehungen, Rücklastschriften, Scheck- und Lastschriftrückgaben, Zahlungsverhalten gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzamt, Kontoumsatzentwicklung im Verhältnis zum Umsatz. Diese Daten liegen Ihrer Bank täglich vor und fliessen in weiten Teilen automatisiert ein – ohne dass Sie eine einzige Unterlage einreichen. Es ist das einzige Modul, das permanent und ungefragt bewertet wird.
Rating und Kapitaldienstfähigkeit sind zwei getrennte Prüfungsgegenstände mit unterschiedlicher Funktion – das wird fast durchgängig verwechselt. Das Rating beantwortet die Frage nach dem Preis: Es bestimmt über die Ausfallwahrscheinlichkeit die Standardrisikokosten, die Eigenkapitalunterlegung und damit die Kondition. Die Kapitaldienstfähigkeit beantwortet die vorgelagerte Frage nach dem Ob: Sie ist die Bedingung, unter der überhaupt ausgezahlt wird.
Ein Unternehmen mit gutem Rating, dessen Kapitaldienstfähigkeit für das beantragte Volumen nicht darstellbar ist, erhält den Kredit nicht – es erhält allenfalls ein kleineres Volumen oder eine gestreckte Struktur. Umgekehrt heilt eine auskömmliche Kapitaldienstfähigkeit ein schwaches Rating nicht, verbessert aber die Verhandlungsposition erheblich, weil sie das zentrale Gegenargument gegen die Bedenken des Analysten liefert. Zugleich ist sie ein gewichtiges Modul innerhalb der quantitativen Ratinganalyse. Sie ist damit Bestandteil der Note und eigenständige Vergabevoraussetzung zugleich – eine Doppelstellung, die keine andere Kennzahl besitzt.
Kapitaldienstfähigkeit bedeutet: die Fähigkeit, Zins und Tilgung aus sämtlichen Finanzierungsverhältnissen dauerhaft aus dem betrieblichen Innenfinanzierungsvolumen zu erbringen – ohne Veräusserung von Vermögenssubstanz, ohne neue Kredite, ohne Verwertung von Sicherheiten.
Die aufsichtsrechtliche Verankerung ist eindeutig – und enthält den für Sie wichtigsten Satz des gesamten Regelwerks: Die Kreditwürdigkeitsprüfung hat auf die Rückzahlungsfähigkeit aus dem operativen Cashflow abzustellen; Sicherheiten sind sekundäre Rückzahlungsquelle und dürfen eine unzureichende Kapitaldienstfähigkeit nicht ersetzen. Wer gegenüber der Bank mit dem Wert seiner Immobilie argumentiert statt mit seinem Cashflow, argumentiert auf der falschen Ebene – und signalisiert zugleich, dass er die Logik der Kreditvergabe nicht durchdrungen hat.
Zinsaufwand zuzüglich vertraglicher Tilgung aller Finanzverbindlichkeiten – und zwar in wirtschaftlicher Betrachtung: einschliesslich Leasingraten in ihrem Zins- und Tilgungsanteil, Mietkaufraten, Factoringgebühren mit Finanzierungscharakter und bedienter Gesellschafterdarlehen. Wer nur seine Bankdarlehen rechnet, unterschätzt seine Belastung systematisch – und wird im Gespräch korrigiert, mit entsprechendem Glaubwürdigkeitsverlust im Soft-Fact-Modul.
Jahresüberschuss vor Zinsaufwand, zuzüglich Abschreibungen und Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen, bereinigt um ausserordentliche und periodenfremde Posten, abzüglich Ertragsteuern, abzüglich der zur Substanzerhaltung erforderlichen Ersatzinvestitionen, abzüglich der Veränderung des Working Capital – und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften abzüglich der Privatentnahmen einschliesslich der auf den Gewinn entfallenden Einkommensteuer des Inhabers.Methodisch sauber über die Kapitalflussrechnung nach DRS 21
Dynamischer Verschuldungsgrad als Verhältnis der Nettofinanzverbindlichkeiten zum EBITDA, gelesen als theoretische Entschuldungsdauer in Jahren; Zinsdeckungsgrad als Verhältnis des EBIT zum Zinsaufwand; bei Projekt- und Objektfinanzierungen zusätzlich der Loan Life Coverage Ratio über die Restlaufzeit.
Die dauerhafte Unfähigkeit, den Kapitaldienst aus dem Cashflow zu erbringen, ist genau der wirtschaftliche Sachverhalt, den die CRR als Unwahrscheinlichkeit der vollständigen Erfüllung erfasst – mit der Folge der Einstufung als ausgefallen. Zivilrechtlich korrespondiert das Kündigungsrecht bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.Art. 178 Abs. 1 lit. a CRR · § 490 Abs. 1 BGB
Die Fehler sind stereotyp. Sie kosten Ratingpunkte, Zinsmarge und Kreditzusagen – und fast alle sind ohne Geldeinsatz behebbar.
Der Jahresabschluss kommt im Oktober des Folgejahres, unterjährige Zahlen kommen auf Nachfrage, die Planung kommt gar nicht. Für die Bank ist das keine Nachlässigkeit, sondern Information: Wer seine Zahlen nicht kennt, steuert nicht. Zahlreiche Verfahren sehen bei Nichtvorlage einen automatischen Abschlag vor – Ihre Note verschlechtert sich, ohne dass sich an Ihrem Unternehmen etwas geändert hätte.
Ein Ergebniseinbruch durch einen einmaligen Sondereffekt – Maschinenschaden, Rechtsstreit, Umstellungsaufwand – ist erklärbar und wird bei Erläuterung neutralisiert. Ohne Erläuterung unterstellt der Analyst die konservative Interpretation, nämlich strukturelle Ertragsschwäche. Sie bestrafen sich selbst durch Schweigen.
Wer eine Planabweichung erst offenbart, wenn die Linie ausgeschöpft ist, zerstört sein Vertrauenskapital vollständig – und Vertrauen ist im Modul „Transparenz und Informationsverhalten" unmittelbar bewertungsrelevant. Die aktive Information über eine schlechte Entwicklung wird besser bewertet als die passive Aufdeckung einer guten.
Sie kostet nicht nur Überziehungszinsen. Sie ist ein maschinell erfasstes Warnsignal ersten Ranges im Modul Kontoführung – und sie läuft, anders als eine Bilanz, jeden einzelnen Tag mit.
Unklare Gesellschafterverrechnungskonten, Entnahmen ohne Systematik, private Aufwendungen im Betrieb. Das trifft Hard Facts und Soft Facts gleichzeitig – und ist der Punkt, an dem der Analyst beginnt, auch dem Rest zu misstrauen.
Gesellschafterdarlehen ohne qualifizierten Rangrücktritt gelten als Fremdkapital, obwohl sie mit Rangrücktritt das wirtschaftliche Eigenkapital und damit die Eigenkapitalquote erhöhen würden. Hier verschenken Sie Ratingpunkte durch das blosse Unterlassen einer Erklärung.
Der Unternehmer erscheint als Bittsteller oder als Verkäufer seiner Produkte. Der Analyst braucht weder Bitten noch Produktbegeisterung, sondern Steuerungsnachweise. Wer mit Planung, Soll-Ist-Vergleich und Kapitaldienstfähigkeitsrechnung erscheint, verhandelt auf Augenhöhe; wer mit Zuversicht erscheint, verhandelt nicht.
Ratingverbesserung ist ein Prozess über Bilanzstichtage. Wer drei Wochen vor der Prolongation beginnt, kann nur noch Soft Facts und Aufbereitung beeinflussen – erheblich, aber eben nicht alles. Der richtige Zeitpunkt liegt vor dem Stichtag, nicht vor dem Termin.
Die Ratingnote ist kein Zeugnis. Sie ist ein Preisschild und ein Zugangsschlüssel.
Der Kreditzins setzt sich zusammen aus Refinanzierungskosten, Standardrisikokosten, Eigenkapitalkosten, Betriebskosten und Marge. Verbessert sich Ihr Rating, sinken zwei dieser fünf Bestandteile – die Standardrisikokosten unmittelbar, die Eigenkapitalkosten mittelbar über die geringere Unterlegungspflicht.
Die Note bestimmt, auf welcher Ebene im Haus entschieden wird: ob Ihr Betreuer allein votieren darf oder ob Marktfolge und Kreditausschuss einzubinden sind. Das entscheidet über Bearbeitungsdauer und Spielraum.
Ein schwächeres Rating muss über die Verlustquote kompensiert werden – durch mehr Sicherheiten. Was Sie an Note verlieren, zahlen Sie mit gebundenem Vermögen.
Laufzeit, Tilgungsstruktur und die Frage, ob und welche Finanzkennzahlen als Nebenabreden vereinbart werden. Covenants sind kein Formalismus – ihre Verletzung löst Nachverhandlungs- oder Kündigungsrechte aus.
Förderkredite folgen regelmässig dem Hausbankprinzip; die durchleitende Bank legt ihr eigenes Rating an. Die Note entscheidet mit darüber, ob eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank in Betracht kommt.
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse berechtigt zur ausserordentlichen Kündigung; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken enthalten entsprechende Rechte. Zugleich verlangt die Rechtsprechung, dass die Kündigung nicht zur Unzeit und nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt.§ 490 Abs. 1 BGB · ständige Rspr.
Ziel ist nicht ein Gutachten für die Ablage, sondern eine belastbare Verhandlungsgrundlage für Ihr nächstes Bankgespräch.
Überführung Ihres Jahresabschlusses in eine Strukturbilanz nach Bankenlogik, Kennzahlenanalyse im Branchenvergleich, Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit mehrjährig und mit Stressszenario. Ergebnis: die Grössen, die Ihre Bank ohnehin errechnet – nur kennen Sie sie vorher.
Durchgang entlang der Module, die Institute tatsächlich abfragen: Führung und Nachfolge, Planung und Controlling, Transparenz, Marktstellung, Leistungswirtschaft, Nachhaltigkeit und Kontoführung. Festgestellt wird, was fehlt, was vorhanden aber nicht darstellbar ist, und was vorhanden und darstellbar ist.
Durchrechnung einzelner Massnahmen auf ihre Wirkung: Was bringt der qualifizierte Rangrücktritt, was die Umschuldung der Kontokorrentinanspruchnahme in ein Darlehen, was die Verkürzung der Debitorenlaufzeit, was eine belastbare Planung. Priorisierung nach Wirkung je Aufwand.
Getrennt nach sofort wirksamen Aufbereitungs- und Transparenzmassnahmen und mittelfristig wirksamen Struktur- und Bilanzmassnahmen, mit Verantwortlichkeiten und Terminen – ausgerichtet auf den nächsten Bilanzstichtag und den nächsten Prolongationstermin.
Aufbereitung der Unterlagen zu einem Dossier, das der Analyst ohne Rückfragen verarbeiten kann, Vorbereitung der Argumentation entlang der zu erwartenden Einwände und auf Wunsch Begleitung des Gesprächs.
Wer im Umfeld von Kredit und Bilanz berät, muss seine Grenzen kennen und benennen. Wir tun das ausdrücklich.
Wir stellen betriebswirtschaftliche Befunde fest und ordnen sie dem einschlägigen Regelwerk zu. Die rechtliche Würdigung des Einzelfalls, die Prüfung von Kündigungs- und Sicherheitenfragen sowie die Vertragsgestaltung bleiben Ihren Rechtsberatern vorbehalten.§§ 2, 3 RDG
Wir erstellen keine Jahresabschlüsse und keine Steuererklärungen und beraten nicht in Steuersachen. Wir arbeiten auf der Grundlage der von Ihrem steuerlichen Berater erstellten Unterlagen und stimmen uns auf Wunsch mit ihm ab.§ 5 StBerG
Wir vermitteln keine Darlehen, keine Anlagen und keine Immobiliardarlehen und erhalten keine Provisionen von Kreditinstituten oder Vermittlern. Unsere Vergütung kommt ausschliesslich vom Mandanten – das ist die Voraussetzung dafür, dass wir in Ihrem Interesse beraten.§ 34c Abs. 1 GewO · § 34f GewO · § 34i GewO
Eine Rating-Simulation ist eine Näherung an ein institutsspezifisches, nicht offengelegtes Verfahren. Sie ersetzt die Note Ihrer Bank nicht. Wir sagen weder eine bestimmte Note noch eine bestimmte Kreditentscheidung zu; die Entscheidung trifft allein das Institut.
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage: Rechtsform, Branche, Grössenordnung, Zahl der Bankverbindungen und den Anlass – Prolongation, Investition, Bankenwechsel oder Nachfolge. Sie erhalten kurzfristig einen Vorschlag für Umfang, Ablauf und Festpreis.
rating@ims-nt.chUnsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden. Vor Übermittlung von Jahresabschlüssen, Planungsrechnungen oder Bankunterlagen schliessen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung; die Kontaktaufnahme selbst erfolgt ausschliesslich per E-Mail.
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(1) Der Kunde stellt die zur Beratung erforderlichen Unterlagen vollständig und zutreffend bereit, insbesondere Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kredit- und Sicherheitenverträge sowie vorhandene Planungsrechnungen, und benennt eine auskunftsfähige Ansprechperson.
(2) IMS darf auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen vertrauen und ist zu deren Überprüfung nicht verpflichtet. Werden Unterlagen nicht, unvollständig oder unzutreffend bereitgestellt, wird dies in der Auswertung ausgewiesen; die Aussagekraft der Ergebnisse ist insoweit eingeschränkt.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
(1) Die Arbeitsergebnisse werden ausschliesslich für den Kunden und den vereinbarten Zweck erstellt.
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(1) IMS haftet nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 97 ff. OR). Für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit wird die Haftung nicht wegbedungen (Art. 100 Abs. 1 OR).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; für Hilfspersonen gilt Art. 101 OR.
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